Hofstaat

Hofstaat
Hof:
Die Vorgeschichte des altgerm. Wortes mhd., ahd. hof, niederl. hof, aengl. hof, aisl. hof ist nicht sicher geklärt. Wahrscheinlich gehört es zu der unter hoch dargestellten idg. Wurzel *keu- »biegen«, entweder im Sinne von »Erhebung, Anhöhe«, da sich in alter Zeit der Hof vielfach auf einer Anhöhe befand (beachte norw. hov »Anhöhe; heidnischer Tempel« und die Sippe von Hügel), oder aber im Sinne von »eingehegter Raum«. Im letzteren Falle wäre von einem Bedeutungswandel von »biegen« zu »winden, flechten; Geflecht, Zaun« auszugehen. – In altgerm. Zeit bezeichnete das Wort wahrscheinlich zunächst den eingehegten Raum, der ein oder mehrere Gebäude umgibt, dann auch den von einem Gebäude oder von Gebäudeteilen umschlossenen Raum. Dann ging das Wort auch auf das von einem Hof eingeschlossene Gebäude bzw. den Gebäudekomplex über und entwickelte die Bedeutungen »Haus, Wohnung; Gehöft, Anwesen, Besitztum, Gut«, im Aengl. und Anord. auch die Bedeutung »Tempel«. Die weitere Bedeutungsgeschichte des Wortes im Dt. steht zum Teil unter dem Einfluss von afrz. court, frz. cour, beachte »Hof« im Sinne von »Herrenwohnsitz; Fürstenwohnsitz, Palast, Schloss; der Fürst und die ihn umgebenden Edlen« und die Ableitungen »hofieren, höfisch, höflich, Höfling« und »hübsch«.
Die Bedeutung »Dunstkreis um Mond oder Sonne« ist für »Hof« seit dem 15. Jh. bezeugt. Eine Kollektivbildung zu »Hof« ist Gehöft. – Abl.: hofieren (mhd. hovieren »gesellig sein, sich vergnügen; aufwarten, dienen; ein Ständchen bringen; galant sein, den Hof machen«; das Verb ist von mhd. hof mit roman. Endung abgeleitet); höfisch (mhd. hövesch »hofgemäß, fein, gebildet und gesittet; unterhaltend«; Lehnübersetzung von afrz. corteis, vgl. hübsch); höflich (s. d.); Höfling (mhd. hovelinc). Zus.: Hofnarr (16. Jh.); Hofrat (mhd. hoverāt »die Räte eines Fürsten«; seit dem 16. Jh. auch auf eine einzelne Person übertragen); Hofstaat (15. Jh.).
Staat:
Das seit dem frühen 15. Jh. bezeugte Substantiv (spätmhd. sta‹a›t »Stand; Zustand; Lebensweise; Würde«, vgl. entsprechend mnd. stāt »Stand; Ordnung; hohe Stellung; Pracht, Herrlichkeit« und gleichbed. mniederl. staet, niederl. staat; s. auch stattlich) ist aus lat.-mlat. status »das Stehen; Stand, Stellung; Zustand, Verfassung; Rang; (im Mlat. auch:) Stand der Rechnungsführung« (zu lat. stare »stehen«, vgl. stabil; siehe auch Status) entlehnt worden. Im 17. Jh. entwickelte »Staat« nach dem Vorbild von frz. état, das gleicher Herkunft ist, die heute vor allem gültige politische Bedeutung; beachte dazu die abgeleiteten und zusammengesetzten Bildungen staatlich »den Staat betreffend; vom Staat ausgehend« (18./19. Jh.), verstaatlichen »in Staatseigentum überführen« (19. Jh.) und Staatsmann »hochgestellter Politiker (von großer Bedeutung)« (17. Jh.), Staatsanwalt »Jurist, der die Interessen des Staates wahrnimmt (besonders als Ankläger in Strafverfahren)« (2. Hälfte des 19. Jh.s; s. Anwalt). An die schon ältere Verwendung von »Staat« im Sinne von »kostspieliger Aufwand in der Hofhaltung eines Fürsten; Pracht, Prunk, prunkvolle äußere Aufmachung« schließen sich die Zusammensetzung Hofstaat (17. Jh.) und die Wendung »‹keinen› Staat mit etwas machen« »mit etwas ‹keinen› Eindruck machen« an. – Siehe auch Etat.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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